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Die gekoppelte Erzeugung von Strom und Wärme in BHKWs ist besonders effizient und wird deshalb vom Staat auf vielfältige Weise gefördert.
1. KWK- Zuschlag
Der vom BHKW produzierte Strom sollte wenn möglich selbst
genutzt werden, da er viel günstiger als der gekaufte Strom ist. Wird der Strom
gerade nicht im Betrieb gebraucht wird er automatisch in das Stromnetz
eingespeist. Dafür erhält der Besitzer des BHKWs vom Netzbetreiber ein Entgelt
welches sich nach den Strompreisen an der Börse richtet und jedes Quartal neu
festgelegt wird. Der Preis pro kWh schwankte in den letzten 2 Jahren zwischen 3
und 7 ct/kWh.
Der Gesetzgeber fördert jede vom BHKW erzeugte kWh zusätzlich mit 5,11 ct/kWh, egal ob sie
selbst verbraucht oder eingespeist wird.
2. Energiesteuerbefreiung
Auf Erdgas, Flüssiggas und Heizöl wird Energiesteuer
erhoben. Diese Steuer beträgt etwa 15% des Brennstoffpreises und ist im
Kaufpreis bereits enthalten.
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Brennstoff
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Energiesteuer |
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Erdgas
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0,55 ct/kW
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| Flüssiggas |
6,06 ct/kg |
| Heizöl |
6,14 ct/l
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Der Besitzer des BHKWs erhält am Jahresende die gesamte Energiesteuer des im BHKW
verwendeten Brennstoffs auf Antrag beim zuständigen Hauptzollamt zurück.
3. Förderung durch
die KfW Bankengruppe
Die KfW Bankengruppe bietet Förderprogramme in Form
von zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen. Einen Überblick über die möglichen
Förderungen erhalten Sie hier .
Das Impulsprogramm Mini-BHKW wurde Ende März 2010 vom Bundesumweltministerium gestoppt. Eine Förderung der Investitionskosten ist somit nicht mehr möglich. Die oben genannten anderen Fördermöglichkeiten bleiben selbstverständlich bestehen.
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