Haustechnik - BHKW - BHKW Förderung
 

Die gekoppelte Erzeugung von Strom und Wärme in BHKWs ist besonders effizient und wird deshalb vom Staat auf vielfältige Weise gefördert.

 

 

1. KWK- Zuschlag

 

Der vom BHKW produzierte Strom sollte wenn möglich selbst genutzt werden, da er viel günstiger als der gekaufte Strom ist. Wird der Strom gerade nicht im Betrieb gebraucht wird er automatisch in das Stromnetz eingespeist. Dafür erhält der Besitzer des BHKWs vom Netzbetreiber ein Entgelt welches sich nach den Strompreisen an der Börse richtet und jedes Quartal neu festgelegt wird. Der Preis pro kWh schwankte in den letzten 2 Jahren zwischen 3 und 7 ct/kWh.

 

Der Gesetzgeber fördert jede vom BHKW erzeugte kWh zusätzlich mit 5,11 ct/kWh, egal ob sie selbst verbraucht oder eingespeist wird.

 

 

2. Energiesteuerbefreiung

 

Auf Erdgas, Flüssiggas und Heizöl wird Energiesteuer erhoben. Diese Steuer beträgt etwa 15% des Brennstoffpreises und ist im Kaufpreis bereits enthalten.

 

Brennstoff

Energiesteuer

Erdgas

0,55 ct/kW
Flüssiggas 6,06 ct/kg
Heizöl 6,14 ct/l

 

Der Besitzer des BHKWs erhält am Jahresende die gesamte Energiesteuer des im BHKW verwendeten Brennstoffs auf Antrag beim zuständigen Hauptzollamt zurück.

 

 

3. Förderung durch die KfW Bankengruppe

 

Die KfW Bankengruppe bietet Förderprogramme in Form von zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen. Einen Überblick über die möglichen Förderungen erhalten Sie hier .  

 

 

Das Impulsprogramm Mini-BHKW wurde Ende März 2010 vom Bundesumweltministerium gestoppt. Eine Förderung der Investitionskosten ist somit nicht mehr möglich. Die oben genannten anderen Fördermöglichkeiten bleiben selbstverständlich bestehen. 

 

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